Kurz gesagt: Sie bekommen, was im Angebot steht, zu dem Preis, der im Angebot steht. Zahlung binnen 14 Tagen. Was wir für Sie bauen, gehört nach vollständiger Bezahlung Ihnen. Wir haften für das, was wir zu verantworten haben — aber nicht unbegrenzt. Die folgenden Punkte regeln die Einzelheiten; sie ersetzen nicht das Gespräch, sondern halten fest, was sonst niemand aufschreibt.
Punkt 1Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Daniel Kandler, Einzelunternehmer, Unternehmensbezeichnung „Kandler Digital" (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten gesonderte Bedingungen, die im Einzelfall vereinbart werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer neuerlichen Einbeziehung bedarf.
Punkt 2Angebot und Vertragsabschluss
- Die auf der Website und in sonstigen Unterlagen genannten Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindliche Informationen und stellen kein bindendes Angebot dar.
- Schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Als Schriftform gilt auch die Übermittlung per E-Mail.
- Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch ohne Gewähr für ihre Richtigkeit im Sinne des § 1170a ABGB, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Punkt 3Leistungsumfang
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung geeigneter Subunternehmer zu bedienen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt in diesem Fall ausschließlich der Auftragnehmer.
- Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden, sofern nichts anderes vereinbart wird, nach dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
- Bei Werkleistungen im Bereich Gestaltung und Konzeption sind im vereinbarten Preis zwei Korrekturdurchgänge enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand verrechnet.
Punkt 4Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Zugangsdaten und Ansprechpersonen rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form zur Verfügung.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an allen von ihm beigestellten Inhalten verfügt, insbesondere an Bildern, Texten, Logos und Schriften. Er hält den Auftragnehmer hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus der Verletzung solcher Rechte schad- und klaglos.
- Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Auftraggeber notwendige Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ein daraus entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
- Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als drei Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
Punkt 5Termine und Fristen
- Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Zeiträume.
- Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände — insbesondere Ausfälle von Vorleistungen Dritter, längere Netzausfälle oder Krankheit — verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.
Punkt 6Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt bei Projekten ab einem Auftragswert von 2.000 € netto folgende Zahlungsaufteilung: 40 % bei Auftragserteilung, 60 % bei Fertigstellung.
- Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) verrechnet. Zusätzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalbetrag für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB in Höhe von 40 € sowie die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen zu verrechnen.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer nach vorheriger Mahnung berechtigt, laufende Leistungen — insbesondere Wartung, Hosting und Support — bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
- Bei laufenden Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn, entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen. Die Anpassung wird mindestens einen Monat im Voraus schriftlich angekündigt.
Punkt 7Abnahme
- Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Werk zur Abnahme bereit und teilt dies dem Auftraggeber mit.
- Der Auftraggeber hat das Werk binnen zehn Werktagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.
- Als abgenommen gilt das Werk auch dann, wenn der Auftraggeber es in Betrieb nimmt oder produktiv nutzt.
- Unwesentliche Mängel, die die vereinbarte Nutzung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Punkt 8Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erwirbt der Auftraggeber das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag erstellten Werke für den vereinbarten Zweck zu nutzen, zu ändern und weiterzuentwickeln.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
- Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeine Konzepte, Verfahren, Methoden, Bibliotheken und wiederverwendbare Programmbausteine, die im Rahmen des Auftrags entstanden sind, auch für andere Auftraggeber zu verwenden. Nicht davon erfasst sind Inhalte, Daten und individuelle Gestaltungen des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber erhält auf Wunsch den vollständigen Quellcode der für ihn erstellten Werke sowie sämtliche Zugangsdaten. Domains, Hosting-Verträge und sonstige Dienste werden auf Wunsch auf den Namen des Auftraggebers registriert und lauten in diesem Fall auf ihn.
- Die im Werk enthaltene Software Dritter — insbesondere Open-Source-Komponenten — unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftragnehmer weist auf entsprechende Bedingungen hin, soweit sie für die Nutzung relevant sind.
Punkt 9Referenznennung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Firmenname und Logo sowie mit einer Abbildung des Arbeitsergebnisses als Referenz zu nennen.
- Der Auftraggeber kann dem jederzeit formlos widersprechen. Ein Widerspruch hat keinerlei Auswirkungen auf Preis oder Leistung.
- Bei Websites ist der Auftragnehmer berechtigt, im Fußbereich einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft samt Link anzubringen. Auf Wunsch des Auftraggebers entfällt dieser ersatzlos.
Punkt 10Gewährleistung
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen und fachgerecht ausgeführt sind.
- Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, schriftlich und unter konkreter Beschreibung des Mangels zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht auf Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst wenn diese fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die weiteren Gewährleistungsbehelfe zu.
- Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf: vom Auftraggeber beigestellte Inhalte oder Vorgaben, eigenmächtige Änderungen am Werk, unsachgemäße Bedienung, Änderungen an der technischen Umgebung, Ausfälle oder Änderungen bei Dritten (insbesondere Hosting-Anbieter, Browser-Hersteller, Schnittstellen-Anbieter) sowie natürliche Abnutzung.
- Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Diensten Dritter.
- Bei Leistungen im Bereich künstlicher Intelligenz und maschineller Auswertung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse solcher Systeme nicht in jedem Einzelfall fehlerfrei sein können. Der Auftragnehmer schuldet den fachgerechten Aufbau und Betrieb des Systems, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen erzeugten Ausgabe. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ergebnisse vor geschäftskritischer Verwendung zu prüfen.
Punkt 11Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt.
- Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem Nettoentgelt der letzten zwölf Monate.
- Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung und Ansprüche Dritter, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige, geprüfte Datensicherung verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet für Datenverlust nur insoweit, als der Auftraggeber nachweist, dass die Daten bei ordnungsgemäßer Sicherung mit vertretbarem Aufwand nicht wiederherstellbar gewesen wären.
- Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, binnen einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern des Auftragnehmers.
Punkt 12Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Hardware und sonstige körperliche Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu verständigen, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zugreifen.
Punkt 13Datenschutz und Geheimhaltung
- Beide Vertragsteile verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen Teils vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
- Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers, wird er insoweit als Auftragsverarbeiter tätig. Vor Beginn der Verarbeitung wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
- Der Auftragnehmer verarbeitet Daten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union oder in Ländern mit anerkanntem Angemessenheitsbeschluss, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Punkt 14Laufende Leistungen und Kündigung
- Verträge über laufende Leistungen — insbesondere Wartung, Hosting und Betreuung — werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Sie können von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen vor.
- Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer auf Wunsch alle Daten, Zugänge und Unterlagen des Auftraggebers in einem gängigen Format. Ein dafür erforderlicher Aufwand wird nach Stundensatz verrechnet.
Punkt 15Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. E-Mail genügt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Fassung Juli 2026. Maßgeblich ist jeweils die bei Vertragsabschluss gültige Fassung. Frühere Fassungen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.